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   VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 5 L 349/12   

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VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 5 L 349/12 (https://dejure.org/2013,36313)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13.11.2013 - 5 L 349/12 (https://dejure.org/2013,36313)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13. November 2013 - 5 L 349/12 (https://dejure.org/2013,36313)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; ernstliche Zweifel; Prüfungsmaßstab

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 5 L 349/12
    Etwaigen, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) nicht zu vereinbarenden, unzumutbaren Ergebnissen für den Bürger, die sich durch die eingeschränkte Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abgabenerhebung ergeben können, wird durch die Härteklausel des § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO vorgebeugt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. November 2009, - 9 S 25.09 -, juris).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 5 L 349/12
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift als solche nimmt dieser nicht die rechtsstaatliche notwendige Bestimmtheit (BVerfG, Beschluss vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 -. BVerfGE 21, 209, 215).
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 5 L 349/12
    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (Thüring. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00-, juris, Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - 9 A 7.10

    Umstellung eines Grundgebührenmaßstabes für Abwasser auf die Anzahl von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 5 L 349/12
    12 Der Wohneinheitenmaßstab ist grundsätzlich ein zulässiger Maßstab für die Bemessung der Grundgebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. November 2012 - 9 A 7.10, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog.

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 5 L 349/12
    Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Normen und sich ersichtlich aufdrängender materieller Satzungsfehler sowie auf die Prüfung substantiierter Einwände der Antragsteller gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen der Antragsteller dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg 1997, Seite 22 und vom 22. September 2004 - 2 B 401/03 -, S. 5 des Entscheidungsabdrucks sowie des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. z. B. Beschluss vom 05. Oktober 2010, OVG 9 S 33.10, S. 3 des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2003 - 1 L 362/01

    Grundgebühren, Fälligkeit, Satzung, Mindestinhalt, Gebührenmaßstab

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 5 L 349/12
    Nach Auffassung der Kammer ist es für die Annahme des in den GS 2006/2010 verwendeten Begriffs "Wohneinheit" nicht erforderlich, dass sie gegen andere Wohneinheiten in sich abgeschlossen ist (so aber OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2003 - 1 L 362/01, juris zu dem Grundgebührenmaßstab "Wohnung" als Grundeinheit).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2001 - 2 M 65/01

    Voraussetzung der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 5 L 349/12
    Für die Gebührenpflicht entfaltet der Grundsteuermessbescheid keine Tatbestandswirkung, sondern es kommt darauf an, wie viele Maßstabseinheiten nach den tatsächlichen Verhältnissen im Veranlagungszeitraum vorhanden sind (so zutreffend OVG für das Land Schleswig-Holstein Beschluss vom 24. August 2001 - 2 M 65/01, juris, Rn. 7).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15
    (vgl. m.w.N. nur Beschluss der erkennenden Kammer vom 13. November 2013 - 5 L 349/12 -, juris, Rn. 12).
  • VG Schwerin, 16.10.2018 - 4 A 2366/17

    Teilbarkeit eines Benutzungsgebührenbescheid; teilweise Anfechtung;

    Insofern versteht das Gericht die streitigen Regelungen so, dass es die Wohnzwecken dienenden Zimmer in ihrer (jeweiligen) Gesamtheit ermöglichen können müssen, darin (jeweils) einen selbständigen Haushalt zu führen (vgl. VG Frankfurt [Oder], Beschl. v. 13. Nov. 2013 - 5 L 349/12 -, juris, Rn. 14).
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